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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-281326

Vorlage von Abrechnungsdaten im Rahmen der Finanzierung der Pflegeausbildung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist für den Fall, dass dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine Ergebnisse der Abrechnungen mit den zuständigen Stellen der Länder vorliegen, zeitnah eine entsprechende Datenabfrage bei den Ländern beabsichtigt, um nach dem ersten Abrechnungsjahr der neuen Pflegeausbildung eine ggf. auch regional differenzierte politische Bewertung der tatsächlichen Kosten der neuen Pflegeausbildung sowie der Entwicklung der Ausbildungsumlage vornehmen zu können, oder ist beabsichtigt, eine solche Bewertung erst im Jahr 2023 auf Grundlage der in § 33 Absatz 8 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) für dieses Jahr geregelten Prüf- und Berichtspflicht vorzunehmen? <br /> <br /> Liegen dem BMG Ergebnisse der den zuständigen Stellen der Länder bis zum 30. Juni 2021 erstmalig vorzulegenden Spitzabrechnungen der Umlagebeträge und Ausgleichszuweisungen des Abrechnungsjahrs 2020 gemäß den §§ 16 und 17 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) vor, und welche Differenzen nach oben oder unten ergeben sich bei der Spitzabrechnung der tatsächlichen Kosten im Vergleich zu den zuvor von Schulen und Ausbildungsträgern prospektiv geschätzten Ausbildungskosten?