Vorlage und Inkrafttreten eines Gesetzentwurfs zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr im Kabinett beschließen, und wann ist im Hinblick auf die Notifizierungspflicht gegenüber der EU frühestens mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen (siehe Pressemeldung Nr. 165 der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, vom 23. September 2010 „Ein solches Notifizierungsverfahren kann im Schnitt länger als ein Jahr dauern“)?