Vorlage europäischer nationaler Entsorgungsprogramme im Rahmen einer EU-Richtlinie bzgl. einer sicheren Entsorgung von Brennelementen und radioaktiven Abfällen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung bereits alle anderen europäischen nationalen Entsorgungsprogramme, die nach der Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle der Europäischen Kommission erstmals bis spätestens zum 23. August 2015 vorgelegt werden sollten, vor (ggf. fehlende bitte aufführen), und bei welchen Programmen wird Deutschland einen Antrag auf grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines Strategischen Umweltprüfungsverfahrens (Artikel 7 Absatz 1 SUP-Richtlinie) stellen oder nicht (bei Nichtbeteiligung bitte erläutern).