Vorlage eines Vertragsgesetzes zur Ratifikation der Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ghana und der Elfenbeinküste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, zu den Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Interim-WPAs) der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Ghana sowie mit der Elfenbeinküste dem Deutschen Bundestag ein Vertragsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes zur Ratifikation vorzulegen (bitte begründen), und mit welcher Begründung schließt die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung mit einzelnen Staaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (ECOWAS) so genannte Interim-WPAs ab, die die regionale wirtschaftliche Integration der ECOWAS-Staaten nach meiner Auffassung untergraben könnten und somit im Widerspruch zum erklärten Ziel der WPAs stehen, die regionale, wirtschaftliche Integration in Afrika vorantreiben/fördern zu wollen?