Vorlage eines steuer- bzw. finanzpolitischen Brexit-Übergangsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist mit der Vorlage des Referentenentwurfs des Auswärtigen Amts für ein Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG) zugleich der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der steuerlichen Folgen des sog. Brexits sowie von der Generalzolldirektion erkannten, steuer- und finanzpolitischen Handlungsbedarf (vgl. Ausschussdrucksache 19(7) – 075) aus Sicht der Bundesregierung umgesetzt worden, und wenn nein, mit welchem Inhalt beabsichtigt die Bundesregierung ein steuer- bzw. finanzpolitisches Brexit-Übergangsgesetz vorzulegen (bitte unter Angabe des Datums)?