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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-278867

Vorlage eines pädagogischen Konzepts als Voraussetzung für den Bezug von Mitteln aus dem DigitalPakt Schule

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie und inwieweit hat die Bundesregierung nochmals bekräftigt und auch rechtssicher festlegt, &quot;dass die Mittel aus dem Digitalpakt bis Ende 2021 fließen können, ohne dass die Schulen zuvor ein pädagogisches Konzept vorgelegt haben müssen&quot; (vgl. www.bmbf.de/de/karliczek-bund-und-laender-bringen-gemeinsam-digitalisierung-der-schulen-voran-12563.html)? <br /> <br /> Wann hat die Bundesregierung nochmals bekräftigt und auch rechtssicher festlegt, &quot;dass die Mittel aus dem Digitalpakt bis Ende 2021 fließen können, ohne dass die Schulen zuvor ein pädagogisches Konzept vorgelegt haben müssen&quot; (vgl. www.bmbf.de/de/karliczek-bund-und-laender-bringen-gemeinsam-digitalisierung-der-schulen-voran-12563.html), und bis wann plant die Bundesregierung, diese Regelung über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern? <br /> <br /> Wie viele Anträge auf Mittel aus dem Digitalpakt Schule wurden bisher gestellt ohne, dass bereits zur Antragstellung ein pädagogisches Konzept eingereicht wurde (bitte nach Ländern aufteilen), und in wie vielen Fällen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung Schulen bei der Erstellung von pädagogischen Konzepten, Medienkonzepten und digitalen Schulentwicklungsplänen unterstützt? Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.