Vorlage eines Gesetzes zur Schaffung von Rechtssicherheit für die gemeinsame Veranlagung von eingetragenen Lebenspartnern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung mit den Steuerverwaltungen der Bundesländer vereinbart hat, Eingetragenen Lebenspartnern, die Widerspruch gegen eine Ablehnung der gemeinsamen Veranlagung nach den §§ 26, 26b des Einkommensteuergesetzes durch die Steuerbehörden eingelegt haben, einer gemeinsamen Veranlagung nunmehr stattzugeben, und warum legt die Bundesregierung kein Gesetz vor, dass die gemeinsame Veranlagung für Eingetragene Lebenspartner ermöglicht, um Rechtssicherheit und -transparenz herzustellen sowie unnötige Bürokratie zu vermeiden?