Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-Verordnung 2016/631
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung vor der parlamentarischen Sommerpause keinen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Ermächtigung zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/631 (Network Code "Requirements for Generators") vorsieht, auf deren Grundlage die Bundesnetzagentur entscheiden kann, welche Stromerzeugungsanlagen ab dem 29. April 2019 als Bestandsanlagen anzusehen sind, und schätzt die Bundesregierung die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. in einer Mitteilung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) genannte Schadenssumme von jährlich 196 Mio. Euro, welche neben den verschleppten Investitionen anfällt, als realistisch ein?