Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/1828 zum Verbandsklagerecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung mehr als ein Jahr nach ihrer Wahl immer noch keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG vorgelegt, und welche Konsequenzen drohen Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der absehbaren Nichteinhaltung der Umsetzungsfrist bis zum 25. Dezember 2022?