Vorlage eines Gesetzentwurfs zur rechtlichen Umsetzung der UNESCO-Welterbe-Konvention in nationales Recht
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht der Entscheidung der UNESCO-Welterbekommission dem Dresdner Elbtal den Welterbetitel abzuerkennen, im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Umsetzung der UNESCOWelterbekonvention in nationales Recht zu erwägen, und wenn nein, warum nicht?</span>