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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-19336

Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Strafprozessordnung hinsichtlich der Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen

Stage otherUpdated 4mo ago

<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, sich gegenüber dem &bdquo;Hamburger Abendblatt&ldquo; am 17. März 2009 gegen die Forderung der Generalbundesanwältin, Professor Monika Harms, zur Einführung der verdeckten Ermittlungsmethode der so genannten Onlinedurchsuchung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesprochen hat, während der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der CDU/CSU, Wolfgang Bosbach, der &bdquo;Neuen Osnabrücker Zeitung&ldquo; vom 21. März 2009 erklärt, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung aus dem Bundesministerium der Justiz bereits vorliege und ein Sprecher des Bundesministeriums einen Diskussionsentwurf angeblich bestätigt, wie auch &bdquo;SPIEGEL ONLINE&ldquo; am 21. März 2009 berichtet hat?<br /> <br /> Sieht der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz, wenn er tatsächlich vorliegen sollte, einen hinreichenden Schutz der Grundrechte der Beschuldigten und unbeteiligter Dritter vor, wenn schon die Bundesministerin der Justiz sich gegenüber dem &bdquo;Hamburger Abendblatt&ldquo; erklärt, dass &bdquo;... zunächst die Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde [zur Onlinedurchsuchung] abzuwarten [ist], bevor der Gesetzgeber neue Regelungen schafft, die den angefochtenen Grundrechtseingriff perpetuieren&ldquo;?</span>