Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die innerhalb der Bundesregierung seit nunmehr mehreren Jahren andauernde Prüfung der Frage, ob man die in der EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Öffnungsklausel nutzen und ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz vorlegen wird, mittlerweile abgeschlossen (vgl. exemplarisch die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 19/4317 sowie auf meine Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/15716), und hält die Bundesregierung es für realistisch, ein Gesetz noch in dieser Wahlperiode vorzulegen, wenn sie den Bericht der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingesetzten Beirats noch nicht bewertet hat (siehe aktuelle Vorhabensplanung des BMAS: "Beirat arbeitet, Bericht im 1. Quartal")?