Vorlage eines Entwurfes zur Überarbeitung des § 40 Absatz 1 a LFBG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung bis heute nicht dem Beschluss der Verbraucherministerkonferenz vom 15. Mai 2014 (Tagesordnungspunkt 12) nachgekommen, "zeitnah einen Entwurf zur Überarbeitung des § 40 Absatz 1a LFBG vorzulegen, der zum Ziel hat, den Ländern einen rechtssicheren Vollzug zu ermöglichen" und, sofern es bereits eine interne Gesetzesvorlage gibt, wann wird die Bundesregierung diese in den Deutschen Bundestag einbringen?