Vorlage eines Berichts zur Einstufung bestimmter Länder als sichere Herkunftsstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche genauen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um dem Deutschen Bundestag zum 23. Oktober 2017 entsprechend § 29a Absatz 2a des Asylgesetzes einen Bericht darüber vorzulegen, ob die Voraussetzungen für die Einstufung bestimmter Länder als sichere Herkunftsstaaten noch vorliegen (bei der Beantwortung bitte unter anderem darlegen, welche Behörde bzw. welche Stelle welche Erkundungen und Anstrengungen zur Prüfung dieser Frage aufgrund welcher Berichte, Informationen usw. vorgenommen hat), und wer entscheidet letztlich, ob diese Einstufungen in Bezug auf einzelne Herkunftsländer noch gerechtfertigt sind (bitte so konkret wie möglich darlegen)?