Vorlage eines Berichts zur Bearbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages für Straßenbauprojekte im Straßenbauplan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag keinen Bericht zur Bearbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages für Straßenbauprojekte im Straßenbauplan vorgelegt, und wie will sie der Begründung zum Fünften Fernstraßenausbauänderungsgesetz entsprechen, die fordert, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem Deutschen Bundestag so rechtzeitig berichtet, dass dieser das Ergebnis bei der Einstellung der Projekte in den Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushalt berücksichtigen kann?