Vorlage eines Berichts des Robert Koch-Instituts zur Häufigkeit und Bedeutung medizinischer Behandlungsfehler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann ist vor dem Hintergrund der Debatte um ein Patientenrechtegesetz mit einem aktuellen Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Häufigkeit und Bedeutung von medizinischen Behandlungsfehlern zu rechnen, nachdem der letzte Bericht des RKI dazu aus dem Jahr 2001 mit Zahlen aus dem Jahr 1999 entstammt und zum Teil auf ungenauen Schätzungen beruht, die aber immer noch in den aktuellen Berichten der Bundesärztekammer mangels aktuellerer Daten zitiert werden?<br /> <br /> Was hindert das RKI oder andere Stellen daran, auf der Grundlage des Bundeseinheitlichen elektronischen Statistikbogens eine aktuellere Bewertung vorzunehmen, nachdem seit 2006 mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) Behandlungsfehler, die Fehlerhäufigkeit und die Fehlerursachen in einer einheitlichen Statistik als Bundesstatistik geführt werden?