Vorlage eines Berichts des BMG zu den Erkenntnissen aus der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das Bundesministerium für Gesundheit seiner Pflicht nach § 4 Absatz 1a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), dem Bundestag bis zum 31. März 2021 einen Bericht zu den Erkenntnissen aus der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie vorzulegen, nachgekommen, und wenn nein, bis wann wird der Bericht vorgelegt?