Vorlage eines aktualisierten nationalen Aktionsprogramms für erneuerbare Energien bei der EU-Kommission im Nachgang zum Energiekonzept
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, im Nachgang zur Erstellung ihres Energiekonzepts der Europäischen Kommission ein aktualisiertes nationales Aktionsprogramm für erneuerbare Energien vorzulegen, bei dem das Ziel eines Anteils der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2020 nur noch 35 Prozent statt wie bei dem vorliegenden Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie 38,6 Prozent betragen soll, und ist insbesondere vorgesehen, den Ausbauwert für die Photovoltaik im Jahr 2020 in Höhe von 51 Gigawatt auf einen Wert herabzustufen, der in dem Bereich liegt, der von den Szenarien der Studie „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ benannt wird?