Vorlage einer Verordnung zur Sicherung der Netzneutralität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund eines nochmals überarbeiteten Referentenentwurfs und weiterer Abstimmungsrunden des federführenden Bundesministeriums mit Inhalteanbietern und Nutzern sowie Netzbetreibern noch realistisch, dass es tatsächlich vor Ende der Legislatur noch zu der Vorlage einer Verordnung nach § 41a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Sicherung der Netzneutralität kommt, wie sie von der Bundesregierung mehrfach in Aussicht gestellt wurde (vgl. zum Beispiel die Ausführungen der Vertreter der Bundesregierung während der Anhörung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages am 24. Juni 2013 zur Netzneutralität)?