Vorlage einer Verordnung gemäß §95 EEG 2021 zur kommunalen Beteiligung und Ausschreibungsbedingungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Verordnung gemäß § 95 Nummer 3 EEG 2021 vorlegen, um die kommunale Beteiligung auch für andere Technologien als Windenergie zu öffnen, und wann wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Verordnung gemäß § 95 Nummer 3a vorlegen, um die Ausschreibungsbedingungen für Pionierwindanlagen zu regeln, deren Finanzierungszeitraum nach 20 Jahren abgelaufen ist?