Vorlage einer Rechtsverordnung zum Einsatz von bestimmten Technologien als zuschaltbare Lasten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Zeithorizont hat die Bundesregierung im Blick bezüglich der Festlegung im Energiewirtschaftsgesetz, dass "die Bundesregierung unmittelbar einen Vorschlag für eine Rechtsverordnung nach § 13i Absatz 1 und 2 vorlegen [wird], nach der auch andere Technologien als zuschaltbare Lasten zum Einsatz kommen können" (§ 13 Absatz 6a EnWG), und kann noch vor der Sommerpause mit einer diesbezüglichen Verordnung gerechnet werden?