Vorlage einer Änderung des Pflanzenschutzgesetzes zur Verhinderung des Ausbringens von behandeltem Saatgut mit nicht zugelassenem Pflanzenschutzmittel
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vorlegen, die sicherstellt, dass bei fehlender Zulassung eines Pflanzenschutzmittels als Beizmittel für eine bestimmte Kultur nicht wie bisher nur die Beizung selbst, sondern auch das Ausbringen von Saatgut, das mit diesem Pflanzenschutzmittel gebeizt wurde, ausgeschlossen wird, um zu verhindern, dass im Frühjahr trotz womöglich nach wie vor fehlender Zulassung im Ausland mit Clothianidin gebeiztes Maissaatgut ausgebracht werden kann?</span>