Vorlage des Tätigkeitsberichts der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Fahrplanperiode 2008 und 2009
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung bisher weder für die Fahrplanperiode 2008 noch für die Fahrplanperiode 2009 einen Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für den Bereich Eisenbahnen gemäß § 14b Absatz 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vorgelegt, und wann gedenkt sie dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen und sicherzustellen, dass die Berichte in Zukunft fristgerecht dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden?