Vorlage des Kinderausweises und der Geburtsurkunde bei innereuropäischen Reisen von Eltern mit abweichendem Familiennamen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bewertet es die Bundesregierung als diskriminierend, wenn Elternteile, die den gleichen Nachnamen wie ihr Kind tragen, bei innerdeutschen oder innereuropäischen Flug-, Bahn-, Bus- oder Autoreisen mit ihrem leiblichen oder adoptierten Kind zum Nachweis der Elternschaft den Kinderausweis des Kindes vorlegen können, während Elternteile, die einen unterschiedlichen Nachnamen zum Kind tragen, zusätzlich zum Kinderausweis noch eine Geburtsurkunde vorlegen müssen, und ist eine Gesetzesänderung beim Kinderausweis dahingehend geplant, die den Nachweis der Elternschaft von Eltern mit abweichenden Nachnamen erleichtert?