Vorlage des jährlichen Klimaschutzberichts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung gegen die Verpflichtung aus § 10 Absatz 1 des Klimaschutzgesetzes verstoßen und dem Deutschen Bundestag nicht zum 30. Juni 2022 den jährlichen Klimaschutzbericht vorgelegt (mit der Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren, dem Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme nach § 9 und der Sofortprogramme nach § 8 sowie mit einer Prognose der zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkungen), und wird das unverzüglich nachgeholt?