Vorlage des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie 2008/101/EG zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass sie erst Anfang dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (RL) 2008/101/ EG zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) vorlegte, obwohl die Vorschriften dieser EU-Richtlinie bereits vor dem 2. Februar 2010 in innerstaatliches Recht hätten umgesetzt werden müssen, die Europäische Kommission Deutschland wiederholt mahnte und aus diesem Grund die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen und Geldstrafen beantragen kann?