Vorlage des fälligen Fortschrittsberichts zum Ausbau der Höchstspannungsnetze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) seit dem 1. Oktober 2012 fälligen Fortschrittsbericht zum Ausbau der Höchstspannungsnetze vorlegen, vor dem Hintergrund, dass die Bundesnetzagentur die Prüfung des Netzentwicklungsplans inzwischen abgeschlossen hat, was die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Mündliche Frage 79, Plenarprotokoll 17/210, als Grund für die Verzögerung angegeben hat, und was sind die Gründe für die weitere Verspätung?