Vorlage des Evaluierungsberichts über Fahreignungsseminare gemäß § 4b StVG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Evaluierungsbericht über Fahreignungsseminare gemäß § 4b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der nach mir vorliegenden Informationen bereits durch die Bundesanstalt für Straßenwesen übermittelt worden ist, bis heute nicht an den Deutschen Bundestag weitergeleitet, und seit wann liegt dem Bundesministerium der Bericht vor?