Vorlage des ersten Mobilfunkmonitoring-Berichts beim Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages pünktlich zum Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist am 1. Juni 2022 (vgl. § 103 Absatz 5 des Telekommunikationsgesetzes) der erste Mobilfunkmonitoring-Bericht vorgelegt wird?