Vorlage des Erfahrungsberichts nach § 10 des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung den Erfahrungsbericht nach § 10 des CO2 -Kostenaufteilungsgesetzes vorlegen bzw. kann sie bereits jetzt einschätzen, inwieweit die vorliegende Datengrundlage die Aufteilung der CO2 -Kosten zwischen den Mietvertragsparteien über verschiedene Mietverhältnisse als rechtssicheres, verständliches und konfliktarmes Verfahren abbildet und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes im Falle eines Brennstoffwechsels der Wärmeerzeugung und -versorgung ermöglicht?