Vorlage des Berichts zum "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" durch das BMAS
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Zeitraum wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konkret seiner Berichtspflicht – entsprechend der Protokollerklärung zum Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (betrifft Bundestagsdrucksachen 19/17740 und 19/18753) – im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages nachkommen und den Bericht, der seit dem 31. Dezember 2022 überfällig ist, nachreichen, und welche neue Frist nennt das Bundesministerium für die Vorlage des Berichts?