Vorlage des Berichts über die Prüfung der Entwicklung der Beamtenversorgung beim Deutschen Bundestag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag noch nicht über die gemäß § 69e Absatz 7 des Beamtenversorgungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2011 zu prüfende Entwicklung der Beamtenversorgung berichtet, und bis wann ist mit der Zuleitung des Berichts an den Deutschen Bundestag zu rechnen?