Vorlage des Berichts gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wann wird den gesetzgebenden Körperschaften der nächste Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre vorgelegt, und inwiefern wird die an dem Bericht geäußerte Kritik (siehe öffentliche Anhörung von Sachverständigen am 21. Februar 2011 (Ausschussdrucksache 17(11)394 sowie der Antrag der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/3995) aufgegriffen?</p>