Vorlage des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
<span><span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wann wird die Bundesregierung ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen, und wie wird bei der Erarbeitung des Aktionsplanes die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen entsprechend Artikel 4 Absatz 3 der Konvention gewährleistet?</span> <span><br /> <br /> </span><span><br /> </span><br /> </span>