Vorlage des Abschlussberichts zur Überprüfung der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegt mittlerweile der eigentlich zum 15. August 2022 fällige Abschlussbericht zur Überprüfung der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung nach § 54 Absatz 2 des Kohlverstromungsbeendigungsgesetzes vor (vgl. Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/4631 und meine Mündliche Frage 41, Plenarprotokoll 20/72), oder auf welcher Grundlage soll das Medienberichten zu entnehmende, von Bundesminister Dr. Robert Habeck erneut ins Gespräch gebrachte, vorgezogene Ende der Braunkohleverstromung im Jahr 2030 (vgl. www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/habeck-fordert-kohleausstieg-fur-2030-brandenburg-knupft-vorgezogenes-ende-an-bedingungen-9116872.html) erfolgen?