Vorlage der neuen Regelbedarfsermittlung für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann legt die Bundesregierung die neue Regelbedarfsermittlung für Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vor, und ist es richtig, dass im Juni 2015 eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Statistischen Bundesamt zur Aufbereitung der Daten der Einkommensund Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 geschlossen worden ist und das Statistische Bundesamt im September 2015 die Datenaufbereitung zum privaten Verbrauch der EVS 2013, die für die Ermittlung der Regelbedarfe notwendig ist, abgeschlossen hatte?