Vorlage bestimmter Ermittlungsakten im Rahmen der Arbeit der Untersuchungsausschüsse zu den NSU-Morden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben der Generalbundesanwalt oder das Bundeskriminalamt den NSU-Untersuchungsausschüssen der 17. und 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages die Ermittlungsakten zu einem vom Nebenklagevertreter der Familie Turgut in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München am 21. Dezember 2017 erwähnten rassistisch motivierten Angriff auf den Betreiber des Döner-Imbisses in Rostock-Neudierkow im Juni 1998 und zu einem Brandanschlag auf denselben Imbiss im Juli 1998 vorgelegt, in dem am 25. Februar 2004 Mehmet Turgut vom Nationalsozialistischen Untergrund ermordet wurde (vgl. nsu-watch.info)?