Vorkehrungen zum besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Änderung des Geschlechtseintrags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Vorkehrungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Änderung des Geschlechtseintrags zu gewährleisten, wenn ihre Annahmen laut ihrer Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10115 nicht eintreten und die Kinder, Jugendlichen und deren Sorgeberechtige eine so weitreichende Entscheidung ohne Unterstützung treffen werden?