Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist, da im Entwurf der Baugesetzbuchnovelle das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten nicht wiederhergestellt wird, davon auszugehen, dass die Bundesregierung nicht mehr vorhat, die Kommunen wieder in die Lage zu versetzen, Häuser und Wohnungen zu kaufen, bevor es Spekulanten tun, so wie sie es bis 2021 konnten?<br />