Vorhandensein zweier Luftsicherheitsbehörden in Deutschland entgegen den Bestimmungen der EU-Verordnung 300/2008
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass es in Deutschland laut ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 64 auf Bundestagsdrucksache 18/4993 zwei oberste Luftsicherheitsbehörden gibt, wenn jeder Mitgliedstaat laut der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 nur eine einzige Behörde benennen sollte, die für die Koordinierung und Überwachung der Durchführung der Sicherheitsstandards zuständig ist?