Vorhaltung von Eisenbahninfrastruktur für Aufgaben der Verteidigung (G-SIG: 13013245)
Von § 10b Verkehrssicherstellungsgesetz (VSG) betroffene Strecken sowie Geheimhaltungsgründe, Finanzmittel für die DB AG zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem VSG, Regelung für die vom VSG nicht betroffenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen