Vorgezogene Baufreigabe für die Bundesstraße 29 - Ortsumgehung Mögglingen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, die Baufreigabe für die Bundesstraße 29 – Ortsumgehung Mögglingen – entgegen der Priorisierungsliste des Landes Baden-Württemberg gegenüber den dort priorisierten Maßnahmen (bitte jeweils begründen) vorzuziehen, und weshalb wurde das Land Baden-Württemberg bzw. das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg erst im zeitlichen Nachgang nach der Information an einzelne Abgeordnete (siehe Nachricht des Abgeordneten Norbert Barthle in der Rems-Zeitung vom 28. Juli 2014) durch die Bundesregierung über diese Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert? </p>