Vorgesehene Periodische Sicherheitsüberprüfungen bei den neun noch aktiven Atomkraftwerken bis zum Ende der Betriebserlaubnis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von den neun deutschen Atomkraftwerken (AKW), die jetzt noch eine gültige Berechtigung zum Leistungsbetrieb besitzen, im Fall einer Nutzung dieser Berechtigung bis zu den in § 7 des Atomgesetzes definierten Daten nur noch für die AKW Brokdorf und Gundremmingen C definitiv eine periodische Sicherheitsüberprüfung zu erwarten ist, für die AKW Gundremmingen B, Philippsburg 2, Grohnde, Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 die noch anstehenden periodischen Sicherheitsüberprüfungen dagegen auf Grundlage des § 19a Absatz 2 des Atomgesetzes entfallen können?