Vorgesehene Aufenthaltsdauer für afghanischen Ortskräfte mit Aufnahmezusage
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Aufenthaltsdauer ist für die afghanischen Ortskräfte mit Aufnahmezusage vorgesehen, die derzeit nach Deutschland eingeflogen werden, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung deren Lebensunterhalt finanziert (bitte nach sozialen Transferleistungen, Unterhalt durch Angehörige, Ausbildungsmaßnahmen und Erwerbstätigkeit aufschlüsseln)?