Vorgesehene Anzahl und Bezahlung der Tänzerinnen in der Tanz-Kompanie des Bundesjugendballetts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung sollen beim „Bundesjugendballett“, das ab September 2011 durch die Bundesregierung mit insgesamt 2,8 Mio. Euro über vier Jahre gefördert wird, lediglich acht Tänzerinnen/Tänzer als Mitglieder der Tanzkompanie des „Bundesjugendballetts“ beschäftigt werden, und wie hoch soll das Gehalt der acht beim „Bundesjugendballett“ beschäftigten Tänzerinnen/Tänzer pro Tänzerin/Tänzer und pro Monat ausfallen?