Vorgeschriebene Anwendung der Scharia im Erb- und Familienrecht durch das SGB I
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Warum schreibt das deutsche Erste Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) die Anwendung der Scharia unter anderem im Erb- und Familienrecht vor, indem an die jeweilige Staatsangehörigkeit angeknüpft und so die Anwendung ausländischen Rechts konserviert wird?</span>