Vorgehensweise bei der Ermittlung regelbedarfsrelevanter Ausgaben für den Verkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet es die Bundesregierung, dass für die Berücksichtigung der regelbedarfsrelevanten Ausgaben für Verkehr eine Sonderauswertung durchgeführt worden ist, wonach hier nur Haushalte berücksichtigt wurden, die keine Ausgaben für Kraftstoff und Schmiermittel getätigt haben, während andere Verbrauchspositionen, die als nicht regelsatzrelevant bezeichnet werden, einfach nicht berücksichtigt werden und hätten bei diesen „unerwünschten“ Verbrauchsausgaben dann nicht ebenfalls nur die Haushalte betrachtet werden dürfen, bei denen diese Ausgaben nicht anfallen, um zu verhindern, dass auch Personen eine Minderung ihres Regelbedarfes erfahren, die selber gar nicht beabsichtigen, entsprechende Produkte zu kaufen?