Vorgehensweise bei der Ermittlung des Regelsatzes nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung vor der Auswertung der Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2008) entscheiden, auf welche Abschläge sie bei der Ermittlung des Regelsatzes nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils verzichtet und ob sie die verdeckt Armen aus der Erhebung herausrechnet, und wenn nicht, wie wird sie den daraus folgenden möglichen Vorwurf der gezielten Manipulation der Regelleistungshöhe widerlegen?