Vorgehen der Finanzämter bei einer Stattgabe von Anträgen auf Ausnahme von der Belegausgabepflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die in dem Informationsdienst "steuertip" 46/19 beschriebene Vorgehensweise, dass Finanzämter bei der beabsichtigten Stattgabe von Anträgen auf Ausnahme von der Belegausgabepflicht (§ 146a Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 148 der Abgabenordnung) die übergeordnete Behörde vorab benachrichtigen sollen, mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt bzw. auf Bund-/ Länder-Ebene erörtert worden?