Vorgehen beim Beschaffungsvorhaben F127
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat ein Vertreter der Bundesregierung, einer deutschen Behörde oder der Bundeswehr gegenüber der niederländischen Defensie Materieel Organisatie (DMO) eine deutsche Entscheidung zum weiteren Vorgehen beim Beschaffungsvorhaben F 127 mitgeteilt (bitte unter Angabe einer expliziten Bejahung oder Verneinung), und auf welche verfassungsrechtlich tragfähigen Gründe stützt sich die Bundesregierung, wenn sie weder die erste noch die zweite Unterfrage meiner Mündlichen Frage 50 im Rahmen der Fragestunde am 15. März 2023 (vgl. Plenarprotokoll 20/90, S. 10814) so hinreichend beantwortet, wie es ihrer Antwortpflicht nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum parlamentarischen Frage- und Auskunftsrecht meines Erachtens entspricht?